NAMENSÄNDERUNG

Nehmt ihr nach der Eheschließung den Namen des Ehepartners/der Ehepartnerin an, denkt daran, diesen auch in Ihren Papieren zu ändern. Dies gilt beispielsweise für den Personalausweis, die Fahrzeugpapiere, eventuell den Führerschein und laufende Verträge. Wichtig ist auch die Änderung der Lohnsteuerkarte und bei Bedarf der Lohnsteuerklasse.

 

Weitere Institutionen, die ihr über den Namenswechsel informieren sollten, sind unter anderem.: Geldinstitute, Arbeitgeber, Versicherungen, Stromversorger, Kreditkartengesellschaften, Verlage, bei denen ihr ein Zeitungsabonnement haben. Überprüft auch, ob ihr doppelte Verträge oder Versicherungen besitzt und kündigt diese gegebenenfalls.

Diese Aufstellung kann leider nicht vollständig und abschließend sein, unter Umständen sind weitere oder andere Dokumente erforderlich (Kinder aus erster Ehe, Heirat mir einem Ausländer usw.).

Für nähere Auskünfte und weitere Informationen Wendt euch bitte direkt an Ihr Standesamt oder Ihre Kirche.