In ganz früheren Zeiten hatten Trauzeugen die Aufgabe zu die Heirat zu bezeugen. Sehr oft wurden schriftliche Unterlagen durch Krieg oder Brände vernichtet und es gab keinen Nachweis der Hochzeit mehr. Dieses Problem sollte durch die Anwesenheit von Zeugen gelöst werden. Die Trauzeugen galten damals also neben dem Standesbeamten als einzige offizielle Zeugen. In dieser Zeit ist es eine Ehrenaufgabe. Wählen Sie deshalb mit bedacht Ihre Trauzeugen aus.
Bis 1998 waren 2 Trauzeugen bei der standesamtlichen Hochzeit in Deutschland Pflicht.
Seit 1998 kann man auch ohne Trauzeugen - also ganz privat - auf dem Standesamt heiraten. Die Aufgabe der Trauzeugen ist in der heutigen Zeit eher ein symbolischer Akt und ein Freundschaftsbeweis. Man benötigt rechtlich weder beim Standesamt, noch in der evangelischen Kirche die Trauzeugen, alleine in der katholischen Kirche wird dies noch verlangt.
Auch wenn es in Deutschland nicht mehr verpflichtend ist bei der Trauung auf dem Standesamt bzw. in der Kirche Trauzeugen zu ernennen, halten viele Brautpaare weiterhin an dieser Tradition fest. Wenn sie aber Trauzeugen benennen, müssen diese die Eheschließung mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Legen Sie selbst fest, welche Aufgaben die Trauzeugen bei Ihrer Hochzeit habe sollen, wie viel Unterstützung und Hilfe Sie genau von Ihren Trauzeugen haben möchten.
Die Trauzeugen können euch auch bei den Hochzeitsvorbereitungen unterstützen. Es gibt viele Möglichkeiten für deren Hilfe. Sei es bei der Brautkleid- bzw. Hochzeitsanzugsauswahl oder bei der Organisation des Polterabends. Welche im einzelnen erwartet werden ist von Religion zu Religion oder Land zu Land verschieden.
Eine klassische Aufgabe ist die Aufbewahrung der Ringe. Der Trauzeuge kann natürlich auch das Brautauto fahren und das Brautpaar pünktlich holen und Nachts wieder heimfahren oder es zum Schmücken bringen.
Natürlich brauchen die Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder klärt das vorher mit eurem Trauzeugen ab. Nicht ist schlimmer als abgelaufene Papiere. Auch sollten sie volljährig sein.
Wenn ihr aber noch Fragen haben, wendet euch zur Sicherheit an Ihrem zuständigen Standesamt.